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Neue Prüfpflicht für Ladestationen in Österreich: Was die TOR 1.2 und OVE R 37 für Installateure und Betreiber bedeuten

Seit dem 1. Juni 2025 schreibt Österreich für alle neu installierten Ladestationen einen verbindlichen Konformitätsnachweis vor. Ab 15. Dezember 2026 reicht eine Herstellererklärung nicht mehr aus: Dann wird ein akkreditierter Prüfbericht nach OVE-Richtlinie R 37 zur Pflicht. Die Regelung betrifft private Wallboxen genauso wie gewerbliche DC-Schnelllader – und hat faktische Auswirkungen auf den gesamten Markt in Österreich.

Hintergrund: Was die TOR 1.2 vorschreibt

Die Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) regeln in Österreich die Bedingungen für den Anschluss an das Verteilernetz. In der Version 1.2 (TOR Verteilernetzanschluss V1.2) wurde für Ladeeinrichtungen eine abgestufte Nachweispflicht eingeführt. Seit dem 1. Juni 2025 ist bei jeder Neuinstallation ein Konformitätsnachweis des Herstellers erforderlich, der belegt, dass die Ladestation die TOR-Anforderungen erfüllt. Ab dem 15. Dezember 2026 wird dieser Nachweis noch strenger: Dann ist ausschließlich ein akkreditierter Prüfbericht gemäß OVE-Richtlinie R 37 (nach ISO/IEC 17025) gültig. Konkret gilt: Bis zum 14. Dezember 2026 ist eine Herstellererklärung noch ausreichend – ab dem 15. Dezember 2026 muss der Hersteller zwingend einen Prüfbericht eines akkreditierten Prüfinstituts vorlegen.

Die OVE-Richtlinie R 37 wurde vom Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) erarbeitet und definiert konkrete Prüfverfahren, mit denen Hersteller die Konformität ihrer Geräte mit den TOR-Anforderungen nachweisen können. Die Prüfungen decken unter anderem Frequenzhaltung, Netzstützung (FRT-Fähigkeit), Spannungsqualität, Kommunikationsfähigkeit und Manipulationssicherheit ab.

Wer ist betroffen: Private Wallbox bis Ladepark

Die Regelung gilt vollumfänglich für B2C und B2B. Private Wallboxen in Einfamilienhäusern und Wohnanlagen fallen unter die TOR-Niederspannung. Auch mobile Ladekabel mit integrierter Steuerbox (ICCB) sind ab einer Bemessungsleistung von 3,68 kVA erfasst. Auf der gewerblichen Seite unterliegen AC-Wallboxen, DC-Schnelllader und große Ladeparks für Unternehmen gleichermaßen der Prüfpflicht. Für DC-Lader gelten dabei spezifische Zusatzanforderungen, etwa der Nachweis der FRT-Fähigkeit (Fault-Ride-Through), also der Fähigkeit, Netzstörungen ohne Abschaltung zu überbrücken.

Kurzgefasst: Jede Ladeeinrichtung, die ans österreichische Nieder-, Mittel- oder Hochspannungs-Verteilernetz angeschlossen werden soll, ist betroffen.

Faktisch ein Marktproblem: Warum die Prüfpflicht den Verkauf bremst

Formal betrifft die TOR-Prüfpflicht die Installation, nicht den Verkauf: Ein rechtliches Verkaufsverbot – wie es etwa bei fehlender CE-Kennzeichnung bestünde – existiert nicht. Hersteller könnten ihre Geräte theoretisch weiter vertreiben, beispielsweise für Off-Grid-Anlagen oder den Export.

In der Praxis sieht das anders aus: Der ausführende Elektriker (Errichter) kann eine Ladestation ohne den gültigen Konformitätsnachweis – bzw. ab 15. Dezember 2026 ohne akkreditierten Prüfbericht – beim zuständigen Verteilernetzbetreiber nicht zur Inbetriebnahme anmelden. Kein Elektriker wird ein Gerät verbauen, das er nicht in Betrieb nehmen darf, und kein Endkunde wird ein Gerät kaufen, das er nicht ans Netz anschließen kann. Die Wirkung ist damit faktisch einem Verkaufsstopp für den österreichischen Markt gleichzusetzen.

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Stand der Akkreditierung: Markt in Bewegung

Die Akkreditierung der Prüfinstitute nach OVE R 37 – darunter TÜV AUSTRIA und AIT (Austrian Institute of Technology) – ist erst kürzlich angelaufen. Eine zentrale, öffentlich einsehbare Datenbank konformer Geräte befindet sich in Vorbereitung: Österreichs Energie, die Branchenvertretung der österreichischen Energieunternehmen, arbeitet an einer Referenzliste, die künftig Elektrikern und Netzbetreibern als verbindliche Grundlage dienen soll.

Bis diese Liste vollständig verfügbar ist, kann die Wechselrichterliste unter wechselrichterliste.at als aktuelle Referenz herangezogen werden. Sie wird laufend aktualisiert und enthält bereits Ladeeinrichtungen, die die TOR-Anforderungen nachweislich erfüllen.

Was Installateure und Händler jetzt prüfen sollten

Wer Ladestationen in Österreich vertreibt oder installiert, sollte unverzüglich klären, ob die eigenen Produkte über einen gültigen Konformitätsnachweis verfügen – und ob dieser ab 15. Dezember 2026 durch einen akkreditierten Prüfbericht ersetzt oder ergänzt werden muss. Für Hersteller bedeutet das, frühzeitig den Kontakt zu einem akkreditierten Prüfinstitut zu suchen, da die Kapazitäten der Institute derzeit noch begrenzt sind.

Installateure und Händler sollten bei der Produktauswahl die Referenzliste auf wechselrichterliste.at nutzen und Geräte bevorzugen, die dort bereits gelistet sind. So lässt sich das Risiko vermeiden, Produkte einzukaufen oder zu verbauen, die in Österreich nicht mehr inbetriebgenommen werden können.

Fazit: Handlungsbedarf für alle Marktteilnehmer

Die Einführung der OVE R 37-Prüfpflicht ist kein bürokratischer Formalismus, sondern ein struktureller Einschnitt für den österreichischen Ladeinfrastrukturmarkt. Wer als Hersteller, Händler oder Installateur in Österreich aktiv bleiben will, muss sich auf die neuen Anforderungen einstellen – und das vor dem Stichtag 15. Dezember 2026. Der Markt ist derzeit noch in Bewegung, die Zahl akkreditierter Prüfberichte wächst – aber die Zeit bis zur vollständigen Umstellung ist begrenzt.

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Hinweis:
Dieser Beitrag fasst zentrale Inhalte der TOR Verteilernetzanschluss V1.2 und der OVE-Richtlinie R 37 zusammen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Maßgeblich sind stets die aktuellen Fassungen der genannten Regelwerke.

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