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KfW 442 Förderung - Fördermöglichkeiten

Förderung
finden.

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SO EINFACH GEHTS

Schnell und unkompliziert zur Förderung

Profitieren Sie vom Förderpaket Elektromobilität der österreichischen Bundesregierung

Um die Trendwende hin zu Elektrofahrzeugen zu schaffen, ist die passende Ladelösung unerlässlich. Mittels Kaufprämien, Bargeldzuschüssen, Steuer-Erleichterungen sowie zinsgünstigen Darlehen werden umweltfreundliche Autofahrer unterstützt. Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur (Wallboxen oder intelligente Ladekabel) zu beantragen. Dies kann einerseits im Zuge des Kaufs eines E-PKWs erfolgen, andererseits kann für die Ladeinfrastruktur auch ein separater Förderungsantrag gestellt werden.
ZUR FÖRDERUNG

In nur 3 einfachen Schritten

1. Registrieren

Registrieren Sie sich online direkt auf der Förderseite. Anschließend bekommen Sie einen personalisierten Link zum Uploadportal per E-Mail zugeschickt.

2. Installieren

Bestellen Sie Ihre gewünschte Ladelösung und lassen Sie diese von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installieren und beim Netzbetreiber anmelden (nur Leistungen bei ≥3,6 kVA).

3. Beantragen

Reichen Sie die entsprechenden Unterlagen (Rechnung Wallbox, Rechnung Installation, usw.) in ihrem persönlichen Bereich im Upload-Portal ein.

Förderung für Privatpersonen


Wer wird gefördert?

Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt, die entweder Wallboxen oder intelligente Ladekabel im Heimgebrauch nutzen möchten.


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (einfache bzw. kommunikationsfähige Wallbox oder mobile Ladestationen), die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Hierbei gelten folgende Höchstsätze:

  • 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
  • 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage

 (Diese Höchstsätze werden jeweils begrenzt auf 50 % der eingereichten Gesamtkosten)


Förderung für Betriebe


Wer wird gefördert? 

Förderungsmittel werden für Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt.


Was wird gefördert? 

Gefördert wird die Errichtung von fest installierten E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein. 

Hierbei gelten folgende Höchstsätze:

Öffentlich zugänglich: 

  • AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW 2.500 Euro 
  • DC-Schnellladepunkt <100 kW 15.000 Euro 
  • DC-Schnellladepunkt ≥100 kW 30.000 Euro 


Nicht öffentlich zugänglich: 

  • AC-Normalladepunkt ≤22 kW 900 Euro 
  • DC-Schnellladepunkt <50 kW 4.000 Euro 
  • DC-Schnellladepunkt ≥ 50 bis < 100 kW 10.000 Euro 
  • DC-Schnellladepunkt ≥100 kW 20.000 Euro 
(Diese Höchstsätze werden jeweils begrenzt auf 30 % der eingereichten Gesamtkosten)


Beratung & Hilfe

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