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eMove Austria (eRide): Ladeinfrastruktur fördern lassen

Für Betriebe, Gemeinden & Private. Wir helfen bei Förder-Check, Planung und Antrag.

Förderung einfach erklärt →

Das österreichische Mobilitätsministerium unterstützt mit dem Dachprogramm eMove Austria den Ausbau der Elektromobilität. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür rund 480 Mio. € bereit. Ein zentraler Hebel zur Erreichung der E-Mobilitätsziele ist der Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruktur – im öffentlichen Raum ebenso wie am Unternehmensstandort und im privaten Umfeld. Für die Programme „E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine“ sowie „E-Mobilität für Private“ sind dafür in Summe rund 30 Mio. € vorgesehen. Davon profitieren können Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen. Eine Registrierung ist noch bis zum 31.03.2026 möglich.

Alle Informationen im Überblick

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen dazu, was grundsätzlich gefördert wird, welche Voraussetzungen gelten und wie die Antragstellung funktioniert. Gerne beraten wir Sie kostenlos zur Förderung und klären mit Ihnen, ob und in welcher Form Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist.

Förderberechtigte

Wer kann profitieren?

eMove Austria richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen – vom betrieblichen Laden über öffentliche Ladepunkte bis hin zur privaten Wallbox. Hier ein kurzer Überblick, für wen die Programme besonders relevant sind:

Betriebe & Fuhrparks

Mitarbeiter-, Pool-, Flottenladen und öffentliches Laden

Hypercharger auf einem Bauhof

Kommunen & Stadtwerke

Öffentliche Ladepunkte

Vereine & Organisationen

Standortladen für Mitglieder/Flotte

Private

Wallboxen für Einzel- und Mehrparteienhäuser

Betriebe & Fuhrparks

Mitarbeiter-, Pool-, Flottenladen und öffentliches Laden

Kommunen & Stadtwerke

Öffentliche Ladepunkte

Vereine & Organisationen

Standortladen für Mitglieder/Flotte

Private

Wallboxen für Einzel- und Mehrparteienhäuser


Bedingungen & Förderhöhe

Welche Voraussetzungen gelten und wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als Pauschalbetrag berechnet und richtet sich nach der je Ladepunkt bereitgestellten Ladeleistung. Insgesamt ist sie auf maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (netto) begrenzt. Bei Anlagen mit mehreren Ladepunkten gilt: Die beantragte Leistung muss pro Ladepunkt gleichzeitig zur Verfügung stehen. Diese Förderung läuft als De-minimis-Beihilfe. Das heißt: Pro Unternehmen (einschließlich verbundener Unternehmen) gilt eine Obergrenze von insgesamt 300.000 € innerhalb von 3 Jahren (fortlaufend, jeweils ab Gewährung einer De-Minimis-Förderung). 


  Leistung Förderung
Öffentlich zugänglich AC 11–22 kW 900 €
DC <100 kW 7.000 €
DC 100–<300 kW 13.000 €
DC ≥300 kW 22.500 €
Nicht öffentlich zugänglich
(betrieblich)
AC ≤22 kW 400 €
DC <50 kW 2.500 €
DC 50–<100 kW 6.000 €
DC ≥100 kW 12.000 €


Wichtige Voraussetzungen:

Die Ladestation wird zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben
Die Ladestationen sind neu (nicht gebraucht)
Die geförderte Ladeinfrastruktur muss (unabhängig von der Leasinglaufzeit) für 4 Jahre im Bestand gehalten werden

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Sie erfolgt grundsätzlich über Pauschalbeträge je nach Anwendungsfall (z.B. Wallbox im Ein-/Zweifamilienhaus oder Lösung im Mehrparteienhaus). Gleichzeitig gilt: Die Förderung ist auf maximal 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Liegen die Investitionskosten niedrig, kann es deshalb sein, dass die Pauschale entsprechend reduziert wird.


Pauschalen:

  • 400 € Wallbox (EFH/ZFH) oder intelligentes Ladekabel
  • 800 € Einzelanlage im Mehrparteienhaus
  • 1.500 € Gemeinschaftsanlage im Mehrparteienhaus (mit Lastmanagement)

Wichtige Voraussetzungen:

Die Ladestation wird zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben
Es handelt sich um neue Ladestationen
Die Behaltefrist beträgt 4 Jahre (auch bei Leasing)
Wallboxen und intelligente Ladekabel müssen OCPP oder Modbus TCP als Kommunikationsstandard unterstützen


Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei, die passende Leistungsklasse für Ihr Projekt zu finden.


Ablauf der Antragstellung

Wie läuft die Antragstellung ab?

  • Zeitplan prüfen & Registrierung richtig terminieren: Die Registrierung ist nur 36 Wochen gültig, außerdem dürfen die Rechnungen bei Antragstellung max. 9 Monate alt sein
  • Falls das Projekt noch nicht umgesetzt wurde: Projektumfang klar definieren - folgende Eckdaten werden bei der Registrierung abgefragt:
    • Projektstandort (der Standort kann später nicht mehr geändert werden)
    • Nutzungsart: Öffentlich / betrieblich / kombiniert / privat
    • Ladeinfrastruktur: AC oder DC? Wie viele Ladepunkte? Welche Leistung pro Ladepunkt?

Empfehlenswert: Vorab ein belastbares Konzept oder Angebot einholen. Das ist wichtig, damit Nutzungsart, Anzahl & Leistung sauber aufeinander abgestimmt sind und die Förderung optimal ausgeschöpft wird. Wir unterstützen Sie gerne bei Dimensionierung und Umsetzungskonzept – sprechen Sie Ihr Projekt einfach kurz mit uns durch.

  • Eine Registrierung ist Voraussetzung, sie reserviert das Budget für Ihr Projekt
  • Bei der Registrierung werden u.a. folgende Daten abgefragt:
    • Bei Firmen: Firmenbuchnummer oder Firmenname laut Unternehmensregister
      Bei Vereinen: ZVR-Zahl
      Bei Privaten: ID-Austria oder amtlicher Lichtbildausweis
    • Art der Ladeinfrastruktur (öffentlich / betrieblich / kombiniert / privat)
    • Art und Anzahl der Ladepunkte (AC/DC, Leistung)
  • Eine Registrierung ist nur bis 31.03.2026 (bzw. solange Budget verfügbar ist) möglich, danach muss das Projekt innerhalb von 36 Wochen umgesetzt werden
  • Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten sowie eine Übersicht der für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen
  • Registrierungsformular für Betriebe / Registrierungsformular für Private
  • Nach der Registrierung bleiben 36 Wochen für die Antragstellung (nicht verlängerbar), d.h. das Projekt muss innerhalb dieses Zeitraums umgesetzt werden
  • Mit der Antragstellung kann begonnen werden, wenn alle Unterlagen vorliegen (siehe benötigte Unterlagen)
  • Rechnungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein
  • Die Antragstellung erfolgt über die Online-Plattform mit den in der Registrierungs-E-Mail übermittelten Zugangsdaten
  • Nach der Einreichung erfolgt die Beurteilung des Antrags
  • Im Falle einer Genehmigung werden die Fördermittel ausbezahlt und ein Förderungsvertrag kommt zustande
  • Mit dem Förderungsvertrag gehen Rechte und Pflichten einher (z.B. Betriebsdauer von 4 Jahren), welche stichprobenartig kontrolliert werden
Stufe 1

Online-Registrierung

  • Eine Registrierung ist Voraussetzung, sie reserviert das Budget für Ihr Projekt
  • Bei der Registrierung werden u.a. folgende Daten abgefragt:
    • Bei Firmen: Firmenbuchnummer oder den Firmennamen laut Unternehmensregister
      Bei Vereinen: ZVR-Zahl
      Bei Privaten: ID-Austria oder amtlicher Lichtbildausweis
    • Art der Ladeinfrastruktur (öffentlich / betrieblich / kombiniert)
    • Art und Anzahl der Ladepunkte (AC/DC, Leistung)
  • Eine Registrierung ist nur bis 31.03.2026 (bzw. solange Budget verfügbar ist) möglich, danach muss das Projekt innerhalb von 36 Wochen umgesetzt werden
  • Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten sowie eine Übersicht der für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen
  • Hier kommen Sie zum Registrierungsformular
Stufe 2

Antragstellung

  • Nach der Registrierung bleiben 36 Wochen für die Antragstellung (nicht verlängerbar), d.h. das Projekt muss innerhalb dieses Zeitraums umgesetzt werden
  • Mit der Antragstellung kann begonnen werden, wenn alle Unterlagen vorliegen (siehe benötigte Unterlagen)
  • Rechnungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein
  • Die Antragstellung erfolgt über die Online-Plattform mit den in der Registrierungs-E-Mail übermittelten Zugangsdaten

Stufe 1

Online-Registrierung

  • Registrierung ist Voraussetzung: sie muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen oder Dienstleistungen, vor Lieferung, Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen
  • Die Registrierung ist bis zum 31.03.2026 möglich – oder solange das Budget reicht
  • Die Einreichung eines Angebots reserviert Budget

Stufe 2

Umsetzung + Antragstellung

  • Nach Registrierung bleiben 36 Wochen für die Antragstellung (nicht verlängerbar)
  • Rechnungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die folgenden Checklisten zeigen, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen. Alle Dokumente sollten digital vorliegen, da die Antragstellung online erfolgt.

Formular zur Förderungsabrechnung
Alle Rechnungen über Anschaffungs- und Installationskosten
Bei Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. vereinbarter Depot- oder Vorauszahlung (mind. Förderbetrag zzgl. 20 % USt.) und Rechnung über die Depot-/Vorauszahlung
Nachweis des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Abnahmeprotokoll für die Ladepunkte
Fotos der installierten Ladepunkte. Bei mehreren Ladepunkten: Übersichtsfoto inkl. Stele und sichtbarer Preistafel
Bei öffentlichen Ladepunkten: Barrierefrei-Protokoll
Formular zur Förderungsabrechnung
Rechnung über den Kauf und die Installation der Ladeinfrastruktur
Bei Mehrparteienhäusern: Nachweis, dass es sich um ein Mehrparteienhaus handelt (z.B. Grundbuchauszug)
Bei Gemeinschaftsanlagen: Vom Elektriker bestätigendes Formular für eine Gemeinschaftsanlage
Nachweis des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Wie wir Sie unterstützen

Förderberatung & Strategie
Kategorie, Zugang, Leistung, Fristen
Technik-Konzept
AC/DC, Lastmanagement, Abrechnung, Erweiterbarkeit
Unterlagen & Support
Checklisten, Plausibilitätscheck
Hardware & Umsetzung
Shop + Partnernetzwerk

Mit den Förderprogrammen unter eMove Austria erleichtert die Regierung die Investitionen in Ladelösungen und schafft so in Zukunft eine starke Ladeinfrastruktur in Österreich. Wenn auch Sie profitieren wollen, aber nicht genau wissen, ob Ihr Projekt förderfähig ist, kontaktieren Sie uns ganz einfach kostenlos und unverbindlich.

Ihr Ansprechpartner

Alexander Förster

Vertriebsleiter

"Die eMove Austria Förderung ist eine echte Chance, Ladeinfrastrukturprojekte jetzt wirtschaftlich sauber aufzustellen – vorausgesetzt, Projektumfang, Fristen und Unterlagen stimmen. Genau dabei unterstützen wir Sie: Mein Team und ich beraten Sie zur passenden Dimensionierung (AC/DC, Anzahl, Leistung, öffentlich/betrieblich), zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte und helfen, das Förderpotenzial optimal auszuschöpfen."

E-Mail: [email protected]

Beratung & Hilfe

Kontaktieren Sie uns noch heute:

Wir sind für Sie erreichbar:
Technischer Support
Mo-Do: 08-17 Uhr | Fr: 08-15 Uhr
Oder
Hinweis: Wir sind keine offizielle Anlaufstelle und keine Förderstelle. Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst, können sich jedoch ändern und sind ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die Informationen und Förderbedingungen der zuständigen Stellen.
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