Staatliche Subvention privater Ladestationen
+++ 200 Millionen Euro schwerer Fördertopf +++
+++ Förderung der privaten Ladestationen +++
+++ Antragstellung ab dem 24.11.2020 möglich +++
+++ Angebotseinholung schon jetzt möglich +++
+++ 900 Euro pauschale Förderungssumme +++
Großartige Überraschung für die deutsche Elektromobilität! Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vermeldet die Förderung privater Ladestationen (Wallboxen). Experten und Analysten sind sich einig und werten dies als deutlichen Fingerzeig in Richtung Elektromobilität und Energiewende. Vom 200 Millionen Euro großen Förderungspaket profitieren nun alle Privatpersonen, die bereits ein Elektro- oder Hybrid-Auto besitzen oder sich ein solches anschaffen möchten. Die Entscheidung für den Kauf eines Elektrofahrzeuges soll dadurch belohnt werden.
Was das Förderungspaket nun konkret beinhaltet und was das auch für Sie bedeuten kann, dass lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel:
Scheuer eröffnet Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eröffnete am heutigen Vormittag des 06. Oktober 2020 die neue Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur! Bereits im Dezember 2019 beauftragte der CSU-Politiker die NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) mit der Errichtung und dem darauf folgenden Betrieb der neuen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Dazu Scheuer bereits in der Vergangenheit: „Versprochen. Gehalten! Gestern habe ich die NOW GmbH mit der Errichtung und dem Betrieb der neuen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur beauftragt. Damit setzen wir konsequent den Masterplan Ladeinfrastruktur um.“ Weiter verriet Scheuer seine Vision und merkte an: „Das Laden muss so unkompliziert und selbstverständlich wie beim Handy werden.“ Die Inbetriebnahme der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur war jedoch nicht das einzige Highlight an diesem Vormittag:
Scheuer hatte zusätzlich noch ein starkes Ass im Ärmel: So kündigte er ein 200 Millionen Euro großes Subventionspaket, dass die Förderung von privaten Ladestationen (Wallboxen) umfasst, an!
Welche Aufgabe hat die neue Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
Die neue Leitstelle ist insbesondere mit der Bedarfsberechnung sowie mit der Planung und Koordination eines bundesweiten Schnellladenetzes betraut worden. Auch die Unterstützung von Kommunen bei der Planung wie Umsetzung von Ladeinfrastrukturprojekten ist bei der neuen Leitstelle angesiedelt. Da die NOW GmbH bereits die Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) koordinierte und federführend leitete, kann selbige im Ladeinfrastruktur-Bereich auf ausreichend Praxiserfahrung zurückgreifen. Auf der heutigen Pressekonferenz fasste Scheuer die Kernaufgabe der neuen Leitstelle in zwei simplen Wörter zusammen und verband damit seine Erwartungen: „Einfach. Laden. – Mehr ist es nicht!“, so Scheuer. Ob sich dabei an der Vision und dem Motto der energielösung GmbH orientiert wurde („Einfach. Elektrisch. Laden.“) darf mit einem Augenzwinkern gemutmaßt werden.

Neues Förderungspaket privater Ladestationen
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer teilte zum Start der Betriebsphase der neuen Nationalen Leitstelle Infrastruktur mit, dass die private Ladeinfrastruktur immens (durch den Staat) gefördert werden wird. Die Förderungssumme umfasst erstmals 200 Millionen Euro. Der Antrag auf Förderung kann ab dem 24.11.2020 gestellt werden. Gefördert wird die private Ladeinfrastruktur für das Eigenheim. Das wird Millionen Privatpersonen freuen! Doch nicht nur das: Die Förderung wird sich auch auf Vermieter beziehen, die beispielsweise ihren Mietern das elektrische Laden ermöglichen wollen.
Scheuer sprach im Zuge der Vorstellung die festangeschlagenen Wallboxen an. Dabei liegen ihm insbesondere die sog. intelligenten Wallboxen am Herzen, da diese im Hinblick auf regenerative Energiequellen (Stichwort: PV-Überschuss-Laden) Schlüsseltechnologien darstellen. Die pauschale förderfähige Summe liegt, laut Scheuer, bei 900 Euro pro Ladepunkt.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Bauträger
Wer kann keine Anträge stellen?
Nicht antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Zweckverbände
- Kirchen
Was wird genau gefördert?
Der Staat fördert den Erwerb sowie die Errichtung von neuen und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen. Inkludiert ist der elektrische Anschluss (Netzanschluss) und damit einhergehende Nebenarbeiten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Förderung nur dann stattfindet, wenn u.a.:
- die Ladestation über eine Normalleistung von 11 kW verfügt oder
- die Ladeleistung entspricht der Nenn-Ladeleistung wie vom Hersteller ausgewiesen wird oder
- der eingestellten Ladeleistung (Konfiguration durch eine Elektro-Fachkraft; nicht veränderbar durch Nutzer)
- der Strom vollständig aus erneuerbaren Energien gezogen wird
- die Ladestation intelligent („smart“) und steuerbar ist
Wichtig: Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird.

Ganz einfach zu Ihrer Förderung
Die Elektromobilität und die Ladeinfrastruktur sind – spätestens seit dem heutigen Vormittag – unausweichlich auf dem Vormarsch! Der Staat hat die Bedeutsamkeit der Elektromobilität (Elektroautos) und die damit einhergehende Notwendigkeit eines Energiewandels verstanden. Was viele jedoch nicht wissen: Nicht nur Elektrofahrzeuge (über den sog. „Antrag auf Umweltbonus“), sondern auch die (öffentliche) Ladeinfrastruktur wird bereits seitens des Bundes und der Länder gefördert! Seit der COVID-19-Krise haben sich die Förderungsmöglichkeiten durch das Corona-Konjunkturprogramm sogar nochmals vergrößert!
Wie bekomme ich meine Förderung? – Informationen zu Förderungsmöglichkeiten!
Von diesen zahlreichen Förderungsmöglichkeiten profitieren neben Privatpersonen auch Unternehmen, Arbeitgeber und sogar Hauseigentümer wie Mieter! Doch im Förderungsdschungel kann man leicht den Überblick verlieren. Aber nicht mit der energielösung GmbH! Aus diesem Grund geben wir Ihnen vier Möglichkeiten, wie auch Sie zur passenden Förderung gelangen:

Jetzt Förderung sicher – mit unserer Förderdatenbank!
Wo finde ich die passende Ladelösung?
Eine ideale Ladelösung zu finden, die auf Ihre individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Gegebenheiten passt, ist nicht immer ganz so einfach. Zahlreiche Hersteller, Modelle und Variationen existieren derzeit auf dem Markt für Ladelösungen. In unserem Energielösung-Online-Shop finden Sie ausschließlich hochwertige Qualitätsprodukte von etablierten Markenherstellern. Bei der Suche beraten wir Sie gerne und führen Sie – selbstverständlich kostenfrei und herstellerunabhängig – zum, für Sie, idealen Produkt!
> Einfach und schnell zu unseren Qualitätswallboxen
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Weitere Informationen? – Diese staatlichen Links helfen Ihnen weiter!
Weiterführende Informationen sowie zahlreiche Anträge zu diversen Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie auf den staatlichen Informationsseiten. Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten Links zusammengestellt, sodass Sie ohne Umwege weitere Informationen einholen und zu Ihrer passenden Förderung gelangen können.
KFW – Bank aus Verantwortung
Hier geht es zum offiziellen Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen
KFW – Bank aus Verantwortung
Hier geht es zum offiziellen Merkblatt „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ der KFW
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Hier geht es zum Bereich Energie – Elektromobilität!
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Hier geht es zum FAQ-Artikel mit dem Thema „Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen“!
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Hier geht es zum offiziellen Informationspapier zum Fördertopf von privaten Ladestationen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Hier geht es zum Informationsartikel „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.“
Die Bundesregierung
Hier geht es zum FAQ-Artikel mit dem Thema „So funktioniert der neue Umweltbonus“

Quellenangabe:
NOW GmbH abgerufen von
BMVI abgerufen von
KFW abgerufen von