Die Elektromobilität und die damit verbundene Ladeinfrastruktur sind mit großen Schritten auf dem Vormarsch! Doch um ein E-Fahrzeug effizient nutzen zu können, bedarf es einer einwandfreien Ladeinfrastruktur. Was dabei viele jedoch nicht wissen: Nicht nur E-Fahrzeuge (etwa über den sog. „Antrag zum Umweltbonus„), sondern auch die Ladeinfrastruktur wird seitens des Bundes und der Länder immens gefördert. Sogar einzelne Kommunen und Energieversorger bieten mittlerweile diverse Förderprogramme an. Die Fördermöglichkeiten haben sich seit der Corona-Krise sogar noch vergrößert. Davon profitieren Privatpersonen, Unternehmen, Arbeitgeber und sogar Eigentümer und Mieter! Mit der passenden Förderung sparen Sie bares Geld!
Aus diesem Grund geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die diversen Fördermöglichkeiten. Schauen Sie einfach mal für Ihr Bundesland nach und lassen Sie sich nicht die Förderung für Ihr Elektrofahrzeug und/oder für Ihre Ladestation (wie z. B. eine Wallbox) entgehen! Schon jetzt können Sie mit unserer energielösung-Förderdatenbank in Sekundenschnelle Ihre passende Förderung finden. Deutschlandweit. Kinderleicht. Zuverlässig. Weitere Informationen zu diversen Förderungen erhalten Sie dabei auch in unserem energielösung-Magazin oder in unserem unabhängigen Beratungsbereich!
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg entsteht derzeit eine flächendeckende Ladeinfrastruktur. Zusammen mit 80 Partnern entsteht derzeit das Projekt „Sicherheitsladenetz für Elektrofahrzeuge“ (SAFE). Die Förderung übernimmt zu großen Teilen die Landeskreditbank-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg). Hier werden Ladestationen inkl. Netzanschluss im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum gefördert. Pro Ladepunkt kann ein Zuschuss von bis zu 2.500 Euro bewilligt werden. Den auszufüllenden Antrag finden Sie hier. Sämtliche weiteren Dokumente und Formulare können Sie hier unkompliziert einsehen.
Bayern

Das flächenmäßig größte deutsche Bundesland fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Neben privaten Ladelösungen wird auch das öffentlich zugängliche Ladesäulen-Netz bezuschusst. Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern finden Sie hier. Weiters sei auf unterschiedliche Förderprogramme verwiesen, wie beispielsweise das „10.000 Häuser-Programm“. Bei der Installation einer PV-Anlage mit Stromspeicher können hier bis zu 200 Euro Förderung für die private Ladestation (z. B. eine Wallbox) ausgezahlt werden. In Bayern stehen jedoch zahlreiche weitere Förderprogramme zur Nutzung bereit. Bei der Kompetenzstelle eMobilität laufen hierzu alle staatlichen Förderungsfäden in Sachen „Elektromobilität und Ladeinfrastruktur“ zusammen. Dort finden Sie auch sämtliche weitere Informationen zur Ladeinfrastruktur sowie zur Elektromobilität. Dabei sollten Sie besonders die sog. „Förderaufrufe“ beachten, mit denen Sie keine Förderung mehr verpassen! In der Regel finden zwei Förderungsaufrufe pro Jahr statt. Bereits in der Vergangenheit haben wir nicht nur über zentrale Aspekte wie Tipps zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur“ in Bayern berichtet, sondern auch den 2. Förderlauf sowie den 3. Förderlauf in Bayern unter die Lupe genommen.
Berlin

Berlin ist insbesondere durch das Förderprogramm „WELMO“ bekannt. Selbiges beinhaltet diverse Zuschüsse zur Förderung der Elektromobilität sowie der Ladeinfrastruktur. So kann bis zu 8.000 Euro Zuschuss pro Erwerb eines gewerblichen E-Fahrzeugs vermerkt werden. Je neu installiertem Ladepunkt ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich. Diese Förderung der Ladesäuleninfrastruktur bezieht sich dabei auf betriebliche Gelände und umfasst Normal- wie Schnellladepunkte. Aufgrund der Ausschöpfung der vorhandenen Fördermittel von 6 Millionen Euro wurde das Förderprogramm „WELMO“ vorläufig ausgesetzt. Es ist jedoch geplant, das Förderprogramm (mit geänderten Bedingungen) wieder aufzugreifen!
Brandenburg
Brandenburg ist durch den Bau einer neuen Tesla-Gigafactory seit Monaten in den Elektromobilitätsschlagzeilen. In Sachen „Förderungen“ verweist das Bundesland speziell auf den Umweltbonus der Bundesregierung. Zielgruppen sind hierfür sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen wie Verbände oder Organisationen. Dieses Förderprogramm bezieht sich dabei auf den Fahrzeugmarkt. Der Bund hat jedoch schon vor einigen Monaten deutlich angekündigt, dass er auch private Ladelösungen subventionieren möchte!
Bremen
Auch an der Weser wird sich für die Elektromobilität und den Ausbau der Ladeinfrastruktur starkgemacht. Hierbei wird ebenfalls auf die Fördermöglichkeiten seitens des Bundes verwiesen. Interessenten können daher hauptsächlich die Bundesmöglichkeiten ausschöpfen. Auch hier sei daher auf den Umweltbonus der Bundesregierung verwiesen.
Hamburg

Derzeitig ist das Projekt „ELBE“ Hamburg´s Aushängeschild in Sachen Elektromobilitätsförderung. Das Förderprogramm bezieht sich dabei auf Ladestationen von Elektrofahrzeugen auf privatem Grund. Die Wallbox-Förderung Hamburg gibt bis zu 60% als Zuschuss und schließt dahingehend alle Make-Ready-Kosten und den Installationsaufwand mit ein. Die Projektleitstelle hat hierzu einen übersichtlichen Förderungsflyer veröffentlicht, den Sie hier einsehen können. Damit ist dieses Projekt ein wichtiger Teil des sog. „Masterplan Ladeinfrastruktur“. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der hySOLUTIONS oder unter hamburg.de.
Hessen
Auch Hessen fördert die Elektromobilität und folglich die dafür notwendige Ladeinfrastruktur. Mit einem Volumen von rund 1,65 Millionen Euro subventioniert das dortige Wirtschafts- und Verkehrsministerium (allein in diesem Jahr) 62 Projekte zum Aufbau der Ladesäulen für Elektroautos. Hierbei sind die Grundsätze zur Förderung der Elektromobilität in Hessen zu beachten. Das Land Hessen verweist dabei auf auch unterschiedliche Förderprogramme sowie Projektbeispiele. Hierbei müssen jedoch insbesondere die zuwendungsfähigen Ausgaben zur Förderung der Elektromobilität bedacht werden. Darin heißt es, dass für den Aufbau der Ladeinfrastruktur die Ausgaben für die technische Ausrüstung (folglich Ladesäulen) förderfähig sind.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern verweist in Bezug auf die Förderung der Ladeinfrastruktur, insbesondere auf die Klimaschutzrichtlinie. Darüber können Ladesäulen entweder direkt oder die Konzepte zur Integration einer Ladeinfrastruktur gefördert werden. Zusätzlich wird auf das Konjunktur- und Zukunftspaket (seitens des Bundes) verwiesen, welches über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle näher einsehbar ist. Informationen dazu erhalten Sie hier! Weitere Informationen seitens des Bundes finden Sie zusätzlich auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Niedersachsen

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat umfassende Programme zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. So werden insgesamt knappe 6 Millionen Euro in den Aufbau und Ausbau der Ladeinfrastruktur gesteckt. Für den Aufbau von privaten Ladeinfrastrukturen in Betrieben in Niedersachsen stellt das Land von 2020 bis 2023 zunächst 2,7 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, Unternehmen (KMU und Handwerksbetriebe) beim Aufbau von privaten Ladeinfrastrukturen zu unterstützen, damit diese ihre Fahrzeugflotten auf E-Mobilität umstellen können. Die entsprechende Förderrichtlinie soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Die Automotive Agentur ist im Land Niedersachsen mit der Förderung der Elektromobilität sowie der Ladesäulen vertraut. Im dortigen Suchregister finden Sie zahlreiche Informationen zu diversen Förderprogrammen des Landes wieder.
Nordrhein-Westfalen
Das bevölkerungsreichste Bundesland fördert den Kauf und die Errichtung von fest mit dem Stromnetz verbundenen (stationären) Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Aus diesem Grund gelten u. a. Ladesäulen bzw. Wallboxen, angeschlagene Kabel, die Leistungselektronik, das Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten, die Montage wie Inbetriebnahme sowie der Netzanschluss als zuwendungsfähige Ausgaben. Die Förderquote bei Privatnutzern wird mit bis zu 60% angegeben. Ebenso bei Unternehmen wie Betrieben. Bei einer Wallbox liegt die maximale Förderung bei 3.500 Euro (wenn steuerbar). Sämtliche weitere Informationen erhalten Sie auf der Förderprogramm-Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen. Das elektronische Antragsformular, welches zwingend vor Vertragsschluss abgesegnet sein muss, erhalten Sie hier. In der Vergangenheit haben wir bereits näher über Förderprogramme für private E-Ladestationen in NRW berichtet!
Rheinland-Pfalz
Durch die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (seitens des Bundes) wird der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie Ladeinfrastruktur auf Kundenparkplätzen unterstützt. Gefördert werden u. a. Normalladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung. Antragsberechtigt sind natürliche wie juristische Personen. Während öffentliche Ladepunkte mit bis zu 30.000 Euro (je Standort) gefördert werden, beläuft sich die finanzielle Unterstützung bei eingeschränkt zugänglichen Ladepunkten auf maximal 15.000 Euro (je Standort). Nähere Informationen finden Sie hier. Weitere Förderungsinformationen erhalten Sie auch bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen oder über die Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Saarland
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sieht zur Einsparung der CO2-Emissionen für den Bereich Verkehr u. a. die Förderung der Elektromobilität sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur vor. Zur Förderung der Elektromobilität verweist das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auf den Umweltbonus des Bundes. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur soll durch gezielte Förderungen und durch verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen vorangetrieben werden. Derzeit befinden sich jedoch diverse Förderrichtlinien für die Unterstützung des Ausbaus von öffentlich zugänglicher und privater Ladeinfrastruktur in Über- bzw. in Erarbeitung.
Sachsen

Der Freistaat Sachsen betont ebenfalls den steigenden Stellenwert der Elektromobilität und stellt Förderprogramme in Aussicht. Die sächsische Aufbau-Bank (Förderbank in Sachsen) fördert dabei innovative Energietechniken im privaten -, öffentlichen – wie gewerblichen Bereich. Insbesondere Stromspeicher sowie damit verbundene Kombinationen mit der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladestationen) werden bezuschusst. Dabei verweist die Aufbau-Bank auf diverse Richtlinien und Hinweise.
Sachsen-Anhalt
Im fünften Förderaufruf für die Errichtung öffentlich zugänglicher E-Ladesäulen unterstützt das Land nun auch die Errichtung von Schnellladepunkten. So werden für Normalladepunkte maximal 3.000 Euro, für Schnellladepunkte bis 100 Kilowatt höchstens 12.000 Euro und für Schnellladepunkte ab einer Ladeleistung von 100 Kilowatt bis zu 30.000 Euro an Unterstützung gewährt. Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH verweis dazu auf die Förderrichtlinie. Weitere Informationen dazu finden sich auch hier.
Schleswig-Holstein

Auch im hohen Norden Deutschlands werden Elektrofahrzeuge und Ladelösungen gefördert. Das Land investiert 1,6 Millionen Euro in den Klimaschutz. Das neue Förderprogramm des Landes bezieht sich dabei auf private Investitionen. Damit soll der Kauf von Lastenfahrrädern, E-Ladestationen, Stromspeichern, Photovoltaik-Balkonanlagen, Solarthermie-Anlagen, nicht-fossilen Heizungsanlagen und Regenwasser-Zisternen gefördert werden. Die Fördersumme ist, je nach Gegenstand, unterschiedlich und kann bis zu 50 Prozent – teilweise sogar bis 75 Prozent – der förderfähigen Kosten betragen. Das Klimaschutz-Förderprogramm unterstützt die Anschaffung einer Wallbox mit einer Ladeleistung zwischen 11 und 22 Kilowatt mit 400 Euro für die Wallbox sowie 400 Euro für die Installation und den Anschluss. Die Summe ist auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei der Neuerrichtung von einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von fünf Kilowatt-Peak in Kombination mit einer Wallbox erhöht sich der Betrag auf 600 Euro für die Wallbox. Die Förderung ist in diesem Fall auf 75 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt. Passend zum Förderprogramm finden Sie hier weitere Informationen sowie einen Förderungsantrag für Ihre Wallbox. Diesbezüglich sei auf die Meldepflicht für Wallboxen verwiesen!
Thüringen
Das Bundesland Thüringen fördert ebenfalls die Ladeinfrastruktur sowie die Elektromobilität, setzt dafür aber klare Richtlinien. So sind u. a. Ausgaben für die Errichtung oder Modernisierung von Ladesäulen, Netzanschluss, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbau, Fundament, Installation, Inbetriebnahme und WLAN zuwendungsfähig. Die Zuwendung wird dabei als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhen der Förderungssummen variieren und können durchaus mehrere Tausend Euro betragen.

Sie sehen: Förderungsmöglichkeiten gibt es viele! Um jetzt einen noch schnelleren wie aussagekräftigeren Überblick im „Förderungsjungle“ zu erhalten, empfehlen wir unsere unabhängige energielösung-Förderdatenbank!
Zuvor können Sie sich auch in unserem Shop oder bei unserer professionellen Kundenberatung über diverse Ladelösungen (Wallboxen oder mobile Ladestationen), Ladekabel oder Zubehörartikel (z. B. Adapter oder Befestigungen) unverbindlich informieren lassen. Nutzen Sie auch unseren exklusiven Produktfinder. Des Weiteren stehen wir Ihnen natürlich auch für die Bereiche Installation und Stromvertrag zur Verfügung!
Wir klären alle Ihre Fragen und begleiten Sie – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen – zu Ihrer optimalen Ladelösung. Dabei profitieren Sie nicht nur von unserer jahrelangen Erfahrung, sondern zugleich von unserem starken wie vielschichtigen Herstellernetzwerk. Dass wir dabei ausschließlich auf Qualitätshersteller zurückgreifen ist für uns selbstverständlich! So können Sie zwischen einer Vielzahl an exzellenten Produkten auswählen!
Einfach. Elektrisch. Laden. Mit der energielösung GmbH kein Problem!
Förderung privater Ladestationen
Bundesregierung verabschiedet Förderungsprogramm!
Die Bundesregierung hat am 06. Oktober 2020 ein immenses Förderprogramm verabschiedet. Mit dem 200 Millionen Euro großen Förderungstopf werden private Ladestationen subventioniert. Angebotseinholungen sind schon jetzt möglich! Ab dem 24. November 2020 ist dann eine Antragstellung möglich. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie Bauträger. Die pauschale Förderungssumme beträgt – pro Ladepunkt – 900 Euro!
Alle Informationen zum 200 Millionen Euro großen Förderungspaket lesen Sie hier!
Jetzt Förderung sichern – ganz einfach mit unserer Förderdatenbank!