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Förderung in Österreich

Jetzt Wallbox fördern lassen — so einfach geht's!

Profitieren Sie vom Förderpaket Elektromobilität der österreichischen Bundesregierung und leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie

  • Einfache Durchführung in drei Schritten
  • Für Privatpersonen und Betriebe
  • Wallboxen und intelligente Ladekabel

In welchem Umfang wird gefördert?

Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur (Wallboxen oder intelligente Ladekabel) zu beantragen. Dies kann einerseits im Zuge des Kaufs eines E-PKWs erfolgen, andererseits kann für die Ladeinfrastruktur auch ein separater Förderungsantrag gestellt werden.

In 3 Schritten zur Wallbox-Förderung

So einfach erhalten Sie Ihre Förderung mit energielösung:

1. Registrieren

Registrieren Sie sich online direkt auf der Förderseite. Anschließend bekommen Sie einen personalisierten Link zum Uploadportal per E-Mail zugeschickt

2. Installieren

Bestellen Sie Ihre gewünschte Ladelösung und lassen Sie diese von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installieren und beim Netzbetreiber anmelden (nur Leistungen bei ≥3,6 kVA).

3. Beantragen

Reichen Sie die entsprechenden Unterlagen (Rechnung Wallbox, Rechnung Installation, usw.) in ihrem persönlichen Bereich im Upload-Portal ein.

Förderung für Privatpersonen

Förderung für Privatpersonen
  • Wer wird gefördert?

    Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt, die entweder Wallboxen oder intelligente Ladekabel im Heimgebrauch nutzen möchten.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (einfache bzw. kommunikationsfähige Wallbox oder mobile Ladestationen), die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

    Hierbei gelten folgende Höchstsätze:

    • 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
    • 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
    • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
    • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage

    (Diese Höchstsätze werden jeweils begrenzt auf 50% der eingereichten Gesamtkosten)

    Bei Wallboxen für Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keinerlei Einschränkungen in der Wallbox-Wahl, für alle anderen Anwendungsfälle gibt es eine Liste förderfähiger Geräte (zu finden unter „nützliche Links“)

  • Wie läuft die Förderung ab?

    Die Förderung verläuft in einem zweistufigen Verfahren:

    1. Registrierung über Onlineportal (zu finden unter „nützliche Links“). Dabei müssen die folgenden Daten angegeben werden:
      • Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor- und Nachname und Geburtsdatum)
      • Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
      • E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer
      • Projektdaten (Art des Elektrofahrzeuges und/oder Art der Ladeinfrastruktur; voraussichtliches Lieferdatum bzw. Rechnungsdatum)
    2. Antragsstellung innerhalb von 36 Wochen nach Registrierung über personalisierten Link, dieser wird nach erfolgreicher Registrierung zugeschickt (hierbei werden die folgenden Daten benötigt):
      • IBAN (BIC nur bei ausländischen Bankverbindungen)
      • Projektdaten (Kennzeichen lt. Zulassungsschein, Fahrzeugidentifikationsnummer [FIN], Zulassungsdatum, Datum der Erstzulassung, Anschrift laut Zulassung, Fahrzeugkosten bzw. Kosten der Ladeinfrastruktur)
      • das ausgefüllte Formular Förderungsabrechnung - auch zu übermitteln, wenn Sie nur über eine Rechnung verfügen (siehe nützliche Links)
      • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
      • Wird der Strom aus erneuerbaren Energieträgern zugekauft, wird vom Energieanbieter das unter nützliche Links zu findende Formular benötigt
      • Alternativ: die letzte Stromrechnung (bitte vollständig) oder eine Abrechnung über Ladevorgänge an öffentlichen Ladesäulen, die mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern versorgen.
      • (Es wird Strom aus zertifizierten Anlagen empfohlen, auch hierzu ist ein Link unter nützliche Links zu finden)
      • Wird der Strom hauptsächlich aus einer eigenen stromproduzierenden Anlage (z. B. PV-Anlage) bezogen, ist ein geeigneter Nachweis (Rechnung der Anlage) vorzulegen. Mit dieser Anlage muss der Jahresbedarf des Elektrofahrzeuges (für PKW mind. 2.500 kWh, für Zweiräder mind. 250–500 kWh) abgedeckt werden können.
      • Bezieht sich Ihr Förderungsantrag (auch) auf eine Wallbox, ist der Stromnachweis zwingend für jenen Standort zu erbringen, an dem die Wallbox errichtet wird.
      • bei Anschaffung eines intelligenten Ladekabels: Rechnung des intelligenten Ladekabels inkl. genauer Produktbezeichnung. Bitte beachten Sie insbesondere die genaue Produktbezeichnung, wenn das intelligente Ladekabel gleichzeitig mit dem E-PKW erworben wird oder im Lieferumfang enthalten ist.
      • bei Installation einer Wallbox in einem Ein- oder Zweifamilienhaus: Rechnung der Wallbox und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs über die erfolgte Installation, adressiert an den/die AntragstellerIn
      • bei Beantragung einer Wallbox in einem Mehrparteienhaus: Rechnung der Wallbox und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs über die erfolgte Installation als Einzelanlage oder als Teil einer Gemeinschaftsanlage und Meldung beim Netzbetreiber, adressiert an den/die AntragstellerIn sowie Nachweis, dass es sich um ein Mehrparteienhaus (mehr als 2 Wohneinheiten) handelt (z. B. Grundbuchsauszug).

    Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf.
    Die Ladeinfrastruktur muss im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel 4 Jahre lang gemäß der Förderrichtlinien (z.B. Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien) betrieben werden. Dies wird stichprobenartig kontrolliert.

  • Nützliche Links

Förderung für Betriebe

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